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Zur Vermietung steht eine repräsentative Büroeinheit im 2. Obergeschoss eines modernen, im Jahr 1997 realisierten Bürogebäudes mit Personenaufzug, Tiefgarage und zahlreichen Außenstellplätzen.
Mieten Sie Ihre Büroeinheit im Gewerbegebiet Mönchengladbach-Güdderath in prominenter Nachbarschaft mit namhaften Unternehmen sowie mit kurzem Weg zur Autobahn. Hier sind Sie schnell bei Ihren Kunden.

Objektlage

Das Bürogebäude befindet sich im Gewerbegebiet Güdderath, angrenzend an das bundesweit als Logistikstandort bekannte Gewerbegebiet Regiopark. In beiden Gewerbegebieten sind namhafte Unternehmen wie Zalando, Coca Cola, DHL, Primark, Esprit, Elopak, Nippon Express etc. ansässig.

Ausstattung

Die Bürofläche verfügt über einen gehobenen Standard:
+ Aufzug bis in die Tiefgarage
+ Gegensprechanlage
+ Glasfaseranschluss über Deutsche Telekom & Deutsche Glasfaser
+ Cat.7 EDV-Verkabelung über Fensterbankkanäle
+ Odenwalddecke mit Rastereinbauleuchten
+ Teilweise Teppich- sowie Vinylbodenbelag
+ Serverschrank
+ Anschlüsse für Teeküche
+ Materialraum
+ Getrennte Damen und Herren WC-Anlagen
+ Teilweiser außenliegender, elektrischer Sonnenschutz

Büro
2. Obergeschoss ca. 209 m²
6 Büros für 10 – 12 Arbeitsplätze, 1 Besprechungsraum für 4 – 6 Personen, 1 Aufenthaltsbereich, Anschlüsse für Teeküche mit angrenzenden Lagerraum Archiv

Untergeschoss ca. 18 m²
Stellplätze 1 Tiefgaragen-Stellplatze
3 Außenstellplätze direkt am Objekt

Bei Bedarf können weitere Stellplätze auf einem umliegenden Parkplatz angemietet werden

Energetische Angaben

  • Endenergie Wärme: 102,7 kWh/(m²a), Gas
  • Endenergie Strom: 0,7 kWh/(m²a)
  • Endenergiebedarf: 103,4 kWh/(m²a)
  • Ausweisart: Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse: D
  • Baujahr: 1997

Weitere Hinweise

Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.