Ihr Vertriebsbüro mit kurzen Wegen zu Ihren Kunden

Zur Vermietung stehen Büroeinheiten im Erd- und 1. Obergeschoss einer Gewerbeliegenschaft bestehend aus einem architektonisch anspruchsvollen Verwaltungsgebäude und angrenzenden Produktions-/Logistikflächen.

Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, Lagerhallen in der Liegenschaft anzumieten. Sprechen Sie uns an, gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Objektlage

Die Liegenschaft befindet sich in einem Gewerbegebiet im Osten von Mönchengladbach. In der näheren Umgebung haben sich bereits namhafte Unternehmen angesiedelt. Zur Autobahnauffahrt Mönchengladbach-Ost zur A44 sind es lediglich ca. 1,6 km. Eine ÖPNV-Haltestelle der Linien 005, 007, 010, 035 befindet sich in ca. 200 m Entfernung.

Ausstattung

  • Repräsentativer Empfangsbereich mit barrierefreiem/behindertengerechten Zugang
  • Aufzug
  • Cat5-Verkabelung über Bodentanks (Glasfaser in Vorbereitung)
  • Teilweise Klimageräte im Verwaltungsbereich
  • Naturstein- sowie Teppichböden in den Büros, Fliesen in den Sanitärbereichen
  • Hochwertig maßgefertigte Einbauschränke
  • Besprechungsraum mit flexiblen Trennwänden
  • Teeküche mit großzügiger Kantine
  • Getrennte Damen- und Herren WC-Anlagen
  • Serverraum
  • Elektrische Außenjalousie
  • Gaszentralheizung über Fußbodenheizung
  • Begrüntes, geschmackvoll angelegtes Atrium
  • Heller Innenhof zur gemeinsamen Nutzung
  • Grünflächen

Energetische Angaben

  • Endenergie Wärme: 135 kWh/(m²a), Gas, mit Warmwasser
  • Endenergie Strom: 30 kWh/(m²a)
  • Energieverbrauchskennwert gesamt: 165 kWh/(m²a)
  • Ausweisart: Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse: F
  • Baujahr: 1992

Weitere Hinweise

Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.