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Großzügige 3-Zimmer-Wohnung in Citylage in einem ruhigen 6-Parteien-Haus

Diese großzügige 3-Zimmer-Wohnung liegt im 1. Obergeschoss eines sehr gepflegten und ruhigen 6-Parteien-Hauses.
Im Eingangsbereich der Wohnung finden Sie die Garderobe sowie ein Gäste-WC vor. Das Herzstück der Wohnung bildet der geräumige, lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich mit anschließendem Wintergarten, der Ihnen in allen Jahreszeiten einen gemütlichen Platz bietet.
Vom Wohnbereich erreichen Sie sowohl die Küche als auch die beiden Schlafzimmer. Zudem steht Ihnen noch eine weitere Räumlichkeit zur Verfügung, die optimal als Arbeits- oder Ankleidezimmer genutzt werden kann. Außerdem verfügt die Wohnung über ein Badezimmer mit Wanne und Dusche sowie einen praktischen Abstellraum.
Zudem gehört ein separater Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum zur Wohnung. Der Stellplatz befindet sich in der hauseigenen Tiefgarage.

Objektlage

Die Wohnung befindet sich in direkter Nähe zur Fußgängerzone „Hindenburgstraße“ und dem Shoppingcenter „Minto“ sowie zur stark fußgänger- und pkw-frequentierten Bismarckstraße. Der Hauptbahnhof und der zentrale Busbahnhof sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die Autobahnauffahrten zur A52 und A61 liegen etwa zehn Autominuten entfernt.wa zehn Autominuten entfernt.

Ausstattung

  • Elektrische Rollläden
  • Gegensprechanlage
  • Badezimmer mit zwei Einzelwaschtischen, Dusche und Wanne
  • Gäste-WC
  • Wintergarten in Süd-Ausrichtung
  • Separater Kellerraum, gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum
  • TG-Stellplatz

Energetische Angaben

  • Endenergie Wärme: Gas
  • Endenergie Wärme: mit Warmwasser
  • Energieverbrauchskennwert gesamt: 166,9 kWh/(m²a)
  • Ausweisart: Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse: F
  • Baujahr: 2001

Weitere Hinweise

  • Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen unserer Auftraggeber. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.