Baugrundstück – optimal für ein freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus
Dieses Baugrundstück wurde bisher als Garten genutzt und umfasst insgesamt ca. 522 m², die Ihnen optimale Voraussetzungen für den Bau eines freistehenden Einfamilienhauses bieten – alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein Doppelhaus zu errichten.
Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB) – also in Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen.
Auf dem Grundstück befindet sich zum Teil Baumbestand, der vor einer Neubebauung zu beseitigen ist.
Das Nachbargrundstück ist ebenfalls zu erwerben.
Objektlage
Das Grundstück befindet sich in ruhiger und familienfreundlicher Lage im Viersener Stadtteil Vorst. Das gewachsene Wohnumfeld bietet kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Schule und öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Viersener Innenstadt sowie die umliegenden Städte sind über das regionale Straßennetz gut erreichbar.
Ausstattung
- Wohnbaugrundstück
- Flur 081, Flurstück 472
- 5.2 m²
- Ca. 15 m Straßenfront
- Süd-West-Ausrichtung
- Erschließung: Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 06.08.2026 wird bescheinigt, dass für das o.g. Grundstück Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung für die erstmalige Herstellung der Straße „Neuer Weg“ nicht zu zahlen sind. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW sind nicht mehr zu zahlen. Soweit es sich um nichtbebaubare Grundstücke handelt, fallen keine Beiträge nach BauGB an. Im Falle der Bebaubarkeit muss die Erschließung rechtlich und tatsächlich gesichert sein.
Weitere Hinweise
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