Baugrundstück in traumhafter Lage – grüner Rückzugsort, der zum Wohlfühlen einlädt!

Bei der Bebauung dieser Fläche sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Es ist Ihnen möglich dort sowohl ein schickes Einfamilienhaus, als auch ein rentables Mehrfamilienhaus umzusetzen. Zusätzlich sorgt die großzügige Grundstücksfläche für den nötigen Entfaltungsspielraum einer schönen Gartenanlage: Modernes Wohnen trifft auf grünes Umfeld.

Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das heißt, die Bebauung hat in Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen.

Unserer Einschätzung nach ist die Erhaltung des auf dem Grundstück vorhandenen Bestandsgebäudes nicht wirtschaftlich; aus diesem Grund haben wir bei der Wertermittlung bereits die Kosten für den Abriss/die Entsorgung berücksichtigt.

Objektlage

Ruhig gelegen in einem familienfreundlichen Wohnumfeld. Dieses Baugrundstück befindet sich im Mönchengladbacher Ortsteil „Venn“. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen Sie in nur wenigen Geh- bzw. Fahrminuten. Außerdem überzeugt das Grundstück durch Lage in erster Reihe zum Feld – viel Licht inklusive.

Ausstattung

  • Objektart: Baugrundstück
  • Amtl. Bezeichnung: Flur 060, Flurstücke 182+183+194
  • Grundstücksgröße:1.405 m²
  • Ausrichtung: Südost
  • Erschließung: Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 17.09.2025 gilt die vorgenannte Erschließungsanlage als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungs-beiträge fallen nicht mehr an. Sofern in der o.g. Erschließungsanlage straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Einmalige Kanalanschlussbeiträge für die Flurstücke 194+183 nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an; einmalige Kanalanschluss-beiträge für das Flurstück 182 fallen zurzeit nicht an.

Weitere Hinweise

  • Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.