Baugrundstück für Ihren freistehenden Wohn(t)raum
Dieses Baugrundstück umfasst insgesamt ca. 1.069 m² und bietet Ihnen mit einer Straßenfront von ca. 18,50 m optimale Voraussetzungen für den Bau eines freistehenden Einfamilienhauses mit (Doppel-)Garage.
- Objektart: Wohnbaugrundstück
- Amtl. Bezeichnung: Flur 088, Flurstück 198
- Grundstücksgröße: Ca. 1.069 m²
- Straßenfront: Ca. 18,5 m
- Ausrichtung: Süd-West
- Erschließung: Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 23.04.2025 gilt die Erschließungsanlage „Von-Velsen-Straße“ als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB fallen nicht mehr an. Sofern straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiterem Interesse!
Objektlage
Dieses Baugrundstück befindet sich in einer der gefragtesten Wohnlagen von MG-Rheydt an einer fast ausschließlich von Anliegern befahrenen Straße. In unmittelbarer Nähe des innerstädtischen Naherholungs-gebietes Schmölderpark befinden Sie sich in einem gehobenen Wohnumfeld.
Ausstattung
Die Bebauung hat nach den schriftlichen Vorgaben des Bebauungsplanes BP 113/VI von 1982 (nebst Änderungen) zu erfolgen.
- Reines Wohngebiet: WR
- Bauweise: Offene Bauweise
- Haustyp: Einzelhaus
- Anzahl der Wohneinheiten: Max. 2
- Geschossanzahl: 1-geschossig
- Dachneigung: Satteldach mit max. 35-45 % Neigung
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
- Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
Aufgrund der umliegenden Bebauung in der Nachbarschaft besteht zudem die Möglichkeit ggf. auch eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Doppelhauses zu erhalten.
Weitere Hinweise
- Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
- Verkauft wird eine noch zu vermessende Teilfläche, die Abwicklung zur katasterrechtlichen Vermessung wird derzeit durch die Eigentümer herbeigeführt.


