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Grundstück für Ihr freistehendes Wohnhaus – optional teilbar zur individuellen Bebauung

Dieses teilweise erschlossene Baugrundstück wurde bisher als Garten genutzt und ist derzeit mit einem Tennisplatz versehen. Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das heißt, die Bebauung hat in Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen.

Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 15.02.2023 gilt die vorgenannte Erschließungsanlage hier als teilfertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Die Erschließungsbeiträge fallen noch an bis auf die Kosten für den Fahrbahnausbau, Grunderwerb und Beleuchtung. Über die Höhe der restlichen, noch offenstehenden Erschließungsbeiträge können z. Zt. noch keine Angaben gemacht werden. Diese obliegen dem Käufer.

Lassen Sie Sich bei einer Besichtigung vor Ort überzeugen!

Objektlage

Ruhig gelegen in einem familienfreundlichen Wohnumfeld. Dieses Baugrundstück befindet sich im Ortsteil „Bettrath-Hoven“. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen Sie in nur wenigen Geh- bzw. Fahrminuten.

Ausstattung

  • Objektart: Baugrundstück
  • Amtl. Bezeichnung: Flur 033, Flurstücke 604+556
  • Grundstücksgröße: 1.815 m²
  • Straßenfront: ca. 50 m
  • Ausrichtung: Süd

Weitere Hinweise

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