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GP MeinWerk Krefeld – Gewerbeeinheiten zum Erwerb für Ihre Altersvorsorge

An der Medienstraße im Businesspark Fichtenhainer Allee ist der Gewerbepark „MeinWerk“ mit 12 vielseitig nutzbaren Gewerbeeinheiten als kombinierte Hallen-, Service- und Büroflächen entstanden. Die einzelnen Einheiten verfügen über Nutzflächen von 198 m², 300 m² und 405 m².

Bei Bedarf ist es möglich, die Einheiten zu vergrößern bzw. zu kombinieren.

Objektlage

Der Gewerbepark befindet sich an einem Top-Standort mit optimaler infrastruktureller Anbindung: Der internationale Flughafen Düsseldorf ist vom Standort aus in ca. 15 Minuten erreichbar. Über die A44 lassen sich auf direktem Wege bzw. über die A57 der Wirtschaftsraum Düsseldorf/Neuss und die Metropolregion Ruhr sowie über die A52 bzw. A61 die niederländischen Städte Roermond und Venlo erschließen.

Ausstattung

  • Minimierung der Energiekosten nach Vorgaben der aktuellen EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Hallenhöhe: 6,00 m UK Binder; 6,60 m zwischen den Bindern
  • Elektrisch betriebene Sektionaltore 4,00 m x 4,50 m (B x H) mit Sichtelementen
  • Monolithischer Industrieboden; Bodenbelastung: 5t / m²
  • Großzügige Oberlichter als RWA ausgebildet
  • Separater Eingang
  • Anschlüsse für Gas, Wasser, (Stark-) Strom, Leerrohr für Telekommunikationsleitungen
  • Eigene PKW-Stellplätze vor den Einheiten
  • Fertige Außenanlage einschl. Beleuchtung

Zudem haben Sie die Möglichkeit, weitere Ausstattungsmerkmale optional zu erwerben

Energetische Angaben: Da es sich um ein in Planung befindliches Projekt handelt, liegt noch kein Energieausweis vor. Sobald dieser erstellt wurde, werden die Angaben ergänzt.

Weitere Hinweise

Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Kaufpreis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
+ Im angegebenen Kaufpreis sind 2 Stellplätze zu je EUR 3.000,- enthalten.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.