Haben Sie Ihren gewerblichen Mietvertrag im Blick?

Tipps aus der Berater-Praxis von BIENEN & PARTNER: Da es in der Praxis häufig zu Unklarheiten kommt, was das bestehende Mietverhältnisse betrifft, geben wir Ihnen an dieser Stelle einige Tipps, worauf Sie achten sollten.

Top Thema
Top Thema

Wie ist der derzeitige Status Ihres Mietverhältnisses?

  • Welche Laufzeitvereinbarung beinhaltet Ihr Mietvertrag?
  • Welche Kündigungsfrist ist vereinbart? Hinweis: Falls keine individuelle Kündigungsfrist vereinbart wurde, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt bei Gewerbeimmobilien 6 Monate. Das heißt, die Kündigung muss am Anfang eines Quartals bis zum 3. Werktag mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals erfolgen!
  • Sind Verlängerungsoptionen zu beachten / Müssen Sie dem Vermieter die Ausübung des Optionsrechts auf Verlängerung fristgerecht mitteilen?
  • Sind Individualvereinbarungen getroffen worden, die zum Ende des Mietverhältnisses wirksam werden – z.B. Rückbauverpflichtungen, Renovierungsauflagen etc.?

Unser Tipp: Prüfen Sie von Zeit zu Zeit den Status Ihres Mietverhältnisses – egal ob Sie Ihr derzeitiges Mietverhältnis fortführen wollen oder Ihren Standort verlagern möchten!