Wie ist der derzeitige Status Ihres Mietverhältnisses?
- Welche Laufzeitvereinbarung beinhaltet Ihr Mietvertrag?
- Welche Kündigungsfrist ist vereinbart? Hinweis: Falls keine individuelle Kündigungsfrist vereinbart wurde, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt bei Gewerbeimmobilien 6 Monate. Das heißt, die Kündigung muss am Anfang eines Quartals bis zum 3. Werktag mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals erfolgen!
- Sind Verlängerungsoptionen zu beachten / Müssen Sie dem Vermieter die Ausübung des Optionsrechts auf Verlängerung fristgerecht mitteilen?
- Sind Individualvereinbarungen getroffen worden, die zum Ende des Mietverhältnisses wirksam werden – z.B. Rückbauverpflichtungen, Renovierungsauflagen etc.?
Unser Tipp: Prüfen Sie von Zeit zu Zeit den Status Ihres Mietverhältnisses – egal ob Sie Ihr derzeitiges Mietverhältnis fortführen wollen oder Ihren Standort verlagern möchten!