Neuerungen 2014 für Eigentümer und Nutzer von Immobilien

Für das Jahr 2014 müssen Immobilien-Eigentümer oder Immobilien-Nutzer einige Änderungen beachten.

Energieeinsparverordnung Die neuen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) treten ab dem 01. Mai 2014 in Kraft. Darin wird unter anderem geregelt, wie ein Immobilien-Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Energieverbrauch und Wärmeverlust des Gebäudes durchzuführen hat. Zudem müssen Verkäufer, Makler und Vermieter Kennwerte des Energieausweises in Immobilienanzeigen angeben. Käufer oder Mieter erhalten nach Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises. In einem gesonderten Newsletter werden wir Sie im April detailliert über die Neuerungen informieren.  

Heizkostenverordnung Seit dem 01. Januar sind Vermieter verpflichtet, geeichte Warmwasser- und Heizwärmemessgeräte zu verwenden. Alte Wasserzähler, die seit dem 01. Januar 1987 betrieben wurden, mussten zum Jahresbeginn ausgetauscht werden. Falls der Vermieter der Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Mieter berechtigt, Warmwasser- und Heizkosten, die nicht gemäß der Verordung erfasst wurde, pauschal um 15 % zu kürzen.

Erhöhung der Grunderwerbssteuer In vier Bundesländern hat sich seit Beginn des Jahres die Grunderwerbssteuer erhöht. Bremen und Niedersachsen haben die Steuer von 4,5 Prozent auf fünf Prozent erhöht, Berlin von fünf auf sechs Prozent und Schleswig-Holstein von fünf auf 6,5 Prozent.

Arbeitsbedingte Zweitwohnung Seit Beginn des Jahres beträgt die Kosten-Obergrenze für eine Wohnung die als Zweitwohnung genutzt wird und in der Nähe des Arbeitsortes liegt 1000 EUR. Hierin inbegriffen sind Kosten für Miete, Betriebskosten und Garage. Dabei muss die „Arbeitswohnung“ näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein. Bisherig galten 60 Quadratmeter und die maximal übliche Ortsmiete als Grenze für eine Zweitwohnung in Arbeitsplatznähe.

Strompreis-Steigerung Private und gewerbliche Erzeuger von Strom, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten gemäß EEG-Umlage eine feste Vergütung je Kilowattstunde. Zur Finanzierung der erneuerbaren Energiequellen wird von den Stromkunden eine Umlage erhoben, die sich seit Januar 2014 um 0,963 Cent je Kilowattstunde erhöht hat. Dadurch steigen die monatlichen Stromkosten beispielsweise bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden um 2,73 EUR.

SEPA-Verfahren Die unterschiedlichen, in der europäischen Union vorherrschenden Zahlungssysteme sind zum 01. Februar durch das SEPA-Verfahren („Single Euro Payments Area“ – englisch für „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) abgelöst worden. Private Verbraucher können in der Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016 weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer für Überweisungen verwenden. Ein großer Vorteil ist die Vereinheitlichung von internationalen Zahlungen und Überweisungen ins EU-Ausland ohne zusätzliche Kosten.

Quelle: http://news.myimmo.de http://www.immobilienscout24.de