Exklusive Büroflächen mit Weitblick auf den Bösinghovener See

Die hochwertig modernisierten Büroflächen in einem charmanten Vierkanthof verbinden historische Architektur mit zeitgemäßem Komfort. Die Büroeinheit im 1. Obergeschoss überzeugt mit hellen, großzügigen Räumen und einer repräsentativen Arbeitsatmosphäre.
Die eindrucksvolle Zufahrt über eine Allee rundet den besonderen Charakter dieser außergewöhnlichen Gewerbeimmobilie ab.

Objektlage

Der Vierkanthof befindet sich in ruhiger Lage im Meerbuscher Stadtteil Ossum-Bösinghoven zwischen den Wirtschaftsstandorten Düsseldorf, Krefeld und Neuss.
Die Kombination aus historischem Ambiente und hervorragender Erreichbarkeit macht den Standort besonders attraktiv für Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen.
Innerhalb weniger Fahrminuten sind die Autobahnen A57, A44 und A52 erreich-bar. Dadurch bestehen schnelle Verbindungen in sämtliche Richtungen des Rheinlands.
Autobahnanbindungen Städte
A57 ca. 5 Min. Krefeld Innenstadt ca. 15 Min.
A44 ca. 5 Min. Düsseldorf Innenstadt ca. 20-25 Min.
A52 ca. 10-12 Min. Neuss Innenstadt ca. 20 Min.
Köln ca. 35-45 Min.
Flughafen
Düsseldorf ca. 15–20 Min.

Einkaufsmöglichkeiten, gastronomische Angebote sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im nahegelegenen Meerbusch-Osterath.
Der Bahnhof Meerbusch-Osterath ist in rund 10 Minuten erreichbar und bietet Regionalbahnverbindungen in Richtung Düsseldorf, Krefeld und Köln.

Ausstattung

  • Eingangsbereich/Empfang
  • Heizen und Kühlen über Splittgeräte+ Wärmepumpe
  • Lüftungsanlage
  • EDV-Verkabelung Cat. 6
  • Serverraum
  • Stein- und Teppichbodenbeläge
  • LED-Beleuchtung
  • Anschlüsse Teeküche
  • Getrennte Damen und Herren WC-Anlagen
  • Stellplätze

Weitere Hinweise

Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.